Wer kann den Antrag stellen? | Je nach Art der Aktivität, für die eine Genehmigung beantragt wird: 1. Lagerfeuer: Jeder kann diesen Antrag stellen
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Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Abteilung für Inneres
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Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Entscheidungsinstanz | Abteilung für Inneres
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Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Das Rathaus von Palma genehmigt weder die Absperrung von Strassen noch stellt es das Material oder die erforderliche Infrastruktur für Lagerfeuer zur Verfügung. Einzige Ausnahme: sollte ein Lagerfeuer im Allgemeininteresse veranstaltet werden.
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Weitere Informationen | Welche Aktivitäten können auf öffentlichen Strassen im Rahmen des San Sebastià Festes durchgeführt werden (nach Bewilligung der Genehmigung)? 1. Lagerfeuer: eine Genehmigung wird nur für den 19. Januar erteilt (die Nacht vor dem San Sebastià Fest) oder für jene Tage, an denen Feste der Gemeinde geplant sind. 3. Verkaufsstand für Süssigkeiten und Trockenfrüchte: eine Genehmigung wird nur an Betreiber der Kirmesstände erteilt. Wo ist die Genehmigung abzuholen? Bei der Abteilung für Inneres, Plaça Santa Eulalia, 9, 3. Etage, zum angegebenen Datum. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat