Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität |
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Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Abteilung für Inneres |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Entscheidungsinstanz | Abteilung für Inneres |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Die Gebühr muss in folgenden Fällen nicht entrichtet werden: informative Reportagen, experimentelle und künstlerische Kurzfilme, von Filmschulen organisierte Aktivitäten und Fotoaufnahmen, solange diese gemeinnützigen Charakter haben und den öffentlichen Bereich nicht mit Objekten versehen. Eine Erlaubnis für ambulantes Fotografieren wird nicht gewährt. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat