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Genehmigung für kommerzielle Dreharbeiten, Filmaktivitäten und fotografische Aktivitäten

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes, spezifisches Antragsformular für die Genehmigung für kommerzielle Dreharbeiten, Filmaktivitäten und fotografische Aktivitäten 
  • Genaue Beschreibung und Daten der durchzuführenden Aktivität, Angabe der öffentlichen Strassen (oder Bereiche), in denen die Aktivität stattfinden soll, das voraussichtliche Datum oder voraussichtlicher Zeitraum, in dem die Aktivität stattfinden soll, Angabe eines alternativen Datums, sollte an dem geplanten Datum schlechtes Wetter herrschen, Name der für die durchzuführenden Arbeiten verantwortlichen Person, Telefonnummer und weitere Kontaktdaten sowie weitere Daten, die als nützlich erachtet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Gebühr zur Sondernutzung von Grundstücken für den öffentlichen Gebrauch (Konzept 316,03).
  • Diese Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt: sie hängt von der Art der Tätigkeit (Film, Reportage, Dokumentarfilm, Werbung...) und von der Dauer der Nutzung öffentlicher Strassen oder Wege ab.
  • Die Gebühr findet Anwendung bei Lizenzen oder Genehmigungen zur Nutzung von Grundstücken des öffentlichen Gebrauchs für die Durchführung von Aktivitäten (Konzept 310,00, Gebühr 10).
  • Die Gebühr muss nur bei Dreharbeiten für Kino, TV und Werbung sowie bei kommerziellen fotografischen Aktivitäten entrichtet werden.
Gesetzliche Regelung
  • Grundlagen für die Regelung von Aktivitäten auf öffentlichen Strassen und auf öffentlichen Freiflächen, die von der Vollversammlung des Rathauses von Palma am 10. Juli 1980 verabschiedet wurden (veröffentlicht im BOIB Nr. 17.781 vom 30. September 1980).
Wer bearbeitet den Antrag?

Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 21 46 80
FAX: 971 71 39 06
E-Mail: palmafilmoffice@palmaactiva.com

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz

Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 21 46 80
FAX: 971 71 39 06
E-Mail: palmafilmoffice@palmaactiva.com

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
Bemerkungen

Die Gebühr muss in folgenden Fällen nicht entrichtet werden: informative Reportagen, experimentelle und künstlerische Kurzfilme, von Filmschulen organisierte Aktivitäten und Fotoaufnahmen, solange diese gemeinnützigen Charakter haben und den öffentlichen Bereich nicht mit Objekten versehen.

Eine Erlaubnis für ambulantes Fotografieren wird nicht gewährt.

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
31 März 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat