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Genehmigung für die Nutzung der öffentlichen Strasse mit Informationstischen

Beschreibung Zur Nutzung der öffentlichen Strasse mit Informationstischen, die Auskunft über gemeinnützige Tätigkeiten geben, muss diese Genehmigung eingeholt werden. 
Wer kann den Antrag stellen? Institutionen, öffentliche Körperschaften, Stiftungen, Nicht-Regierungsorganisationen und gesetzmässig gegründete, gemeinnützige Vereinigungen.
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes spezifisches Antragsformular
  • Plan mit genauer Standortangabe, sollte es sich um einen Neuantrag handeln und um einen ungewöhnlichen Standort.
  • Vertretungsvollmacht, falls zutreffend
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden .  
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Grundlagen für die Regelung von Aktivitäten auf öffentlichen Strassen und an öffentlichen Freiflächen, die von der Vollversammlung des Rathauses von Palma am 10. Juli 1980 verabschiedet wurden (veröffentlicht im BOIB Nr. 17.781 vom 30. September 1980).
Wer bearbeitet den Antrag? Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Entscheidungsinstanz Abteilung für Inneres
(Sección de Gobierno Interior)
Plaza Santa Eulalia, 9 (3. Etage)
07001 Palma de Mallorca
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
31 März 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat