Wer kann den Antrag stellen? | Jede natürliche oder juristische Person kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
* Alle Unterlagen müssen lesbar sein und im DIN A-4 Format eingereicht werden. |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Die Gebühren sind in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt. |
Gesetzliche Regelung | |
Wer bearbeitet den Antrag? | Abteilung für Inneres
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Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Inhaber einer Genehmigung für die Inbetriebnahme der Gewerbeaktivität sein, für die die Genehmigung auf Ausdehnung beantragt wird |
Entscheidungsinstanz | Abteilung für Inneres
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Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage . |
Weitere Informationen | Welche ist die Mindestdauer, für die der Antrag gestellt werden kann? Drei Monate. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat