Wer kann den Antrag stellen? | Dieser Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: - Ausgefülltes Antragsformular |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr für die Bereitstellung von Dienstleistungen in öffentlichen Märkten der Gemeinde (Konzept 316,05). |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? |
Zuständige Dienststelle für Märkte |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag muss von dem Inhaber der Verkaufslizenz gestellt werden. |
Entscheidungsinstanz |
Zuständige Dienststelle für Märkte |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Wo finde ich eine Übersicht verfügbarer Verkaufsstände auf nicht ständigen Märkten? Bei der zuständigen Dienststelle für Märkte (an der Plaza del Olivar, Nr. 4, innerhalb der Markthalle, auf der 1. Etage) des Rathauses von Palma. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat