Wer kann den Antrag stellen? | Jede natürliche Person kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens: Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens: - Spezifischer Antrag |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Zuständige Dienststelle für Märkte (Servicio de Mercados) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss ein direkter Familienangehöriger des Eigentümers der Verkaufslizenz für den Verkauf auf nicht ständigen Märkten sein (wie z.B. Eltern, Geschwister, Kinder, Eheleute usw.) |
Entscheidungsinstanz | Zuständige Dienststelle für Märkte (Servicio de Mercados) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Kann ich meine Verkaufslizenzrechte an entfernte Verwandte übertragen? Nein, die Rechte können nur auf Eltern, Kinder, Geschwister oder auf den Ehepartner übertragen werden. Die Übertragung muss von der zuständigen Dienststelle für Märkte des Rathauses von Palma genehmigt werden. Welche Bedingungen muss der neue Erwerber der Verkaufslizenz erfüllen? Die gleichen Bedingungen wie bei einem neuen Antrag auf Ausstellung einer Verkaufslizenz. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat