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Abtretung von Verkaufslizenzrechten für den Verkauf auf Märkten

Wer kann den Antrag stellen? Jede natürliche Person kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens:
 
- Ausgefüllter Antrag.
- Nachweis über den Verwandtschaftsgrad. Der Überlasser muss die Zahlung an die Sozialversicherung bis zum Datum der Übertragung der Lizenzrechte nachweisen.

Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:

- Spezifischer Antrag
- Fotokopie des Ausweises (DNI oder der Aufenthaltsgenehmigung NIE).
- Zwei Passfotos.
- Original und beglaubigte Kopie der Anmeldung bei der Sozialversicherung.
- Beglaubigte Kopie der Anmeldung bei der Gewerbesteuer (Impuesto de Actividades Económicas).
- Dokument zum Nachweis der Gültigkeit der Haftpflichtversicherung während der Gültigkeit der Lizenz).
- Beglaubigte Kopie der Bescheinigung für Nahrungsmittelhandel, sollte dies Anwendung finden.
- Eidesstattliche Erklärung über die Befolgung der im Artikel 60 der Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen erläuterten Vorschriften.

Wo kann der Antrag gestellt werden? Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen (Rathaus) von 2003.
  • Vorschriften und Richtsätze für Märkte von 1999.
  • Königliches Dekret 199/2010  vom 26. Februar, die die Praxis der Falknerei oder nicht sesshaften regelt.
  • Branchenregelungen, je nach der zum Verkauf stehenden Ware.
Wer bearbeitet den Antrag?

Zuständige Dienststelle für Märkte (Servicio de Mercados)
Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss ein direkter Familienangehöriger des Eigentümers der Verkaufslizenz für den Verkauf auf nicht ständigen Märkten sein (wie z.B. Eltern, Geschwister, Kinder, Eheleute usw.)
Entscheidungsinstanz

Zuständige Dienststelle für Märkte (Servicio de Mercados)
Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage  
Weitere Informationen

Kann ich meine Verkaufslizenzrechte an entfernte Verwandte übertragen? Nein, die Rechte können nur auf Eltern, Kinder, Geschwister oder auf den Ehepartner übertragen werden. Die Übertragung muss von der zuständigen Dienststelle für Märkte des Rathauses von Palma genehmigt werden.

Welche Bedingungen muss der neue Erwerber der Verkaufslizenz erfüllen? Die gleichen Bedingungen wie bei einem neuen Antrag auf Ausstellung einer Verkaufslizenz.
 
Muss ich eine bestimmte Frist einhalten bevor ich meine Verkaufslizenzrechte an den Nächsten übertragen kann?

Ja, es müssen mindestens 6 Monate zwischen der Übertragung der Lizenzrechte von einem auf den nächsten liegen. 

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
7 Februar 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat