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Erneuerung der Verkaufslizenz für den Verkauf auf nicht ständigen Märkten

Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden
Einzureichende Unterlagen
  • Spezifisches Antragsformular (nur verfügbar innerhalb der Antragsfrist).
  • Fotokopie des Ausweises (DNI oder NIE).
  • Original oder eine beglaubigte Fotokopie der Zahlungsquittung der Sozialversicherungsabgaben und Bestätigung, dass keine Sozialversicherungszahlungen ausstehen (die letzten zwölf TC-2 Quittungen oder die Zahlungsbestätigung der Abgaben für die Selbständigkeit. Sollte der Verkaufsstand weniger als ein Jahr benutzt werden, müssen die TC-2 Quittungen oder die Zahlungsbestätigung der Abgaben für die Selbständigkeit seit Anfang der Nutzung des Verkaufsstands vorgelegt werden).
  • Beglaubigte Kopie zur Anmeldung bei der Gewerbesteuer (Impuesto de Actividades Económicas, IAE).
  • Bescheinigung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (für den gesamten Zeitraum der Verkaufslizenz).
  • Beglaubigte Fotokopie eines Lebensmittelausweises, sollte dies zutreffen.
  • Eidesstattliche Erklärung über die Erfüllung der im Artikel 60 der Verordnung für Marktdienstleistungen vorgeschriebenen Auflagen.
  • Zwei Passfotos.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Zuständige Dienststelle für Märkte
(Servicio de Mercados)
Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Gebühr und Zahlungsmodalität

Gebühr für die Erbringung von Dienstleistungen in kommunalen Märkten (Konzept 316,05).

Gesetzliche Regelung
  • Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen (Rathaus) von 2003.
  • Vorschriften und Richtsätze für Märkte von 1999.
  • Königliches Dekret 199/2010  vom 26. Februar, die die Praxis der Falknerei oder nicht sesshaften regelt.
  • Branchenregelungen, je nach der zum Verkauf stehenden Ware.
Wer bearbeitet den Antrag?

Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss die Rechtsfähigkeit besitzen, Verträge abzuschliessen und von keinem Verbot, keiner Beschränkung oder rechtlichen Unvereinbarkeit betroffen sein, die in den Vorschriften für die verwaltungstechnische Vertragsabwicklungen erläutert werden (Art. 60 der Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen).
Entscheidungsinstanz

Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
Bemerkungen

Die ausgemessenen Längenmeter der Fassade des Verkaufsstands oder des Dienstleistungsstands bestimmen die fällige Gebühr. Sollte sich ein Stand auf einer Ecke befinden so werden die Seiten des Winkels, die die Ecke bilden, ebenfalls mitgerechnet.  

7 Februar 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat