Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Zuständige Dienststelle für Märkte (Servicio de Mercados) Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr für die Erbringung von Dienstleistungen in kommunalen Märkten (Konzept 316,05). |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss die Rechtsfähigkeit besitzen, Verträge abzuschliessen und von keinem Verbot, keiner Beschränkung oder rechtlichen Unvereinbarkeit betroffen sein, die in den Vorschriften für die verwaltungstechnische Vertragsabwicklungen erläutert werden (Art. 60 der Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen). |
Entscheidungsinstanz | Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage. |
Bemerkungen | Die ausgemessenen Längenmeter der Fassade des Verkaufsstands oder des Dienstleistungsstands bestimmen die fällige Gebühr. Sollte sich ein Stand auf einer Ecke befinden so werden die Seiten des Winkels, die die Ecke bilden, ebenfalls mitgerechnet. |
Ajuntament de Palma
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de Santa Eulàlia
9.
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Palma
(Illes Balears)
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