Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Wer kann den Antrag stellen? | Dieser Antrag kann von natürlichen Personen gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen |
|
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr: Höhe der Gebühr: |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? |
Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Inhaber einer Verkaufsgenehmigung sein (beide Betroffenen müssen Inhaber einer solchen Verkaufsgenehmigung sein) |
Entscheidungsinstanz |
Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Wann kann der Wechsel der Verkaufsstände vorgenommen werden? Sobald der Wechsel genehmigt worden ist. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat