Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Dieser Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: - Ausgefülltes Antragsformular |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? |
Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag muss von dem Inhaber der Verkaufslizenz gestellt werden. |
Entscheidungsinstanz |
Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Bemerkungen | Ein Antrag auf Änderung oder Ausbau des Sortiments kann nur für bestimmte Märkte beantragt werden: für den Markt auf der Plaza Mayor, für den Markt in Las Maravillas, für den Weihnachtsmarkt, für den Heilige-Drei-Könige-Markt und für Flohmärkte. |
Weitere Informationen | Kann ich das Sortiment, welches zum Verkauf steht, bei jedem beliebigen Markt in Palma ändern oder ausbauen? |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat