Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Natürliche Personen können den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Dieser Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Anfallende Gebühren Betrag der anfallenden Gebühr |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Inhaber einer Verkaufslizenz sein |
Entscheidungsinstanz | Zuständige Dienststelle für Märkte(Servicio de Mercados) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Der Verkaufsstand neben meinem ist frei. Kann ich diesen Verkaufsstand ab und zu benutzen? Ja, aber die gelegentliche Nutzung des benachbarten, leeren Verkaufsstandes verleiht Ihnen keine Rechte über diesen freien Verkaufsstand. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat