Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Zuständige Dienststelle für Märkte |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antrag muss von dem Eigentümer der Verkaufslizenz gestellt werden |
Entscheidungsinstanz | Zuständige Dienststelle für Märkte |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage |
Weitere Informationen | Kann eine Annullierung aus einem anderen Grund beantragt werden? Nein, eine Annullierung der Verkaufsgenehmigung kann nur aus folgenden Gründen gestellt werden: Betreuung von Kindern im Alter unter 3 Jahren, Betreuung von Senioren oder wegen des Studiums. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat