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Antrag auf Genehmigung einer Verkaufslizenz für den Verkauf auf nicht ständigen Märkten

Wer kann den Antrag stellen? Jede natürliche Person kann diesen Antrag stellen  
Wann ist das Verfahren einzuleiten?

Der Antrag auf Zuweisung eines Verkaufsstandes auf dem jeweiligen Markt kann alle zwei Jahre zwischen dem 1. und dem 30. September gestellt werden, ab dem Jahr gerechnet, in dem die erste Ausschreibung stattgefunden hat, d.h. im Jahr 1995, somit in jedem ungeraden Jahr.

Öffnungszeiten: montags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Einzureichende Unterlagen

Sollte der Antrag ausserhalb der vorgeschriebenen Frist gestellt werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular, auf dem der nicht ständige Markt oder der Kunsthandwerkmarkt sowie  das zum Verkauf stehende Sortiment (je nach Markt, für den der Antrag gestellt wird) angegeben wird. 

Sollte der Antrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist gestellt werden:

Nicht ständige Märkte:

  • Ausgefülltes Antragsformular (je nach Markt, für den der Antrag gestellt wird). Bitte fügen Sie ebenfalls Dokumente als Nachweis über die Bewertungskriterien für die Erteilung von Verkaufsständen durch Vorlage eines Originals oder einer beglaubigten Kopie von jedem einzelnen Dokument bei.
  • Familienbuch oder rechtlich gültiges Dokument als Nachweis über die Verwandschaft. Sollten die Familienmitglieder das gesetzliche Mindestalter erreicht haben, eine Bescheinigung als Nachweis über das Abhängigkeitsverhältnis.
  • Bescheinigung über die körperliche, geistige oder sensorische Behinderung der Person, die mit dem Antragsteller zusammenlebt.
  • Zahlungsbescheinigung der Gewerbesteuer (vorher 'steuerrechtliche Lizenz') für jedes einzelne Jahr in dem eine Anmeldung für einen Marktverkaufsstand oder ambulanten Verkaufsstand erfolgt ist.
  • Bescheinigung in der die Gesamtdauer (in Jahren) der Anmeldung bei der Gewerbesteuer (Impuesto de Actividades Económicas, IAE), früher "licencia fiscal" (Gebühr für die Gewerbezulassung) angegeben wird oder Zahlungsbescheinigung der Gewerbesteuer für jedes Jahr, in dem der Antragsteller einen Verkaufsstand auf einem Markt oder einen ambulanten Verkaufsstand betrieben hat.
  • Jedes weitere Dokument, das vom Antragsteller als hilfreich für seinen Antrag angesehen wird.

Kunsthandwerkmärkte auf der Plaça Major und Meravelles:

  • Ausgefülltes Antragsformular in dem der gewünschte Markt angegeben wird. .

Sobald die zuständige Dienststelle für Märkte eine Entscheidung getroffen hat und den Antragsteller angerufen hat, reichen Sie bitte folgende Dokumente ein (Original und Fotokopie)

  • Fotokopie des gültigen Ausweises (DNI oder NIE).
  • Gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (nur für Ausländer)
  • Dokument als Nachweis über die Sozialversicherungsanmeldung oder Bescheinigung über die Zahlung der Abgaben.
  • Nachweis über die Gewerbesteueranmeldung (für den jeweiligen Gewerbebereich)
  • Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung (für die gesamte Dauer der Verkaufsgenehmigung) zur Deckung von persönlichen und Materialschäden gegenüber Dritten, die sich aus der beruflichen Aktivität als ambulanter Verkäufer ergeben könnten.
  • Fotokopie der Bescheinigung über die Lebensmittelbelehrung (falls zutreffend).
  • Zwei Passfotos.
  • Erklärung über die Erfüllung der im Art. 60 der Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen vorgeschriebenen Vorschriften (Formular wird von der zuständigen Dienststelle für Märkte ausgehändigt).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Gebühr und Zahlungsmodalität

Gebühr für die Erbringung von Dienstleistungen auf kommunalen Märkten (Konzept 316,05).

Die Gebühr ist nach Genehmigung des Verkaufsstandes auf dem nicht ständigen Markt zu entrichten.

Die Gebühr ist bei der städtischen Zahlstelle zu zahlen (Recaptació Municipal, Pl. Santa Eulàlia, 9 1. Etage)

Gesetzliche Regelung
  • Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen (Rathaus) von 2003.
  • Vorschriften und Richtsätze für Märkte von 1999.
  • Königliches Dekret 199/2010, vom 26/02
  • Branchenregelungen, je nach der zum Verkauf stehenden Ware.
Wer bearbeitet den Antrag?

Zuständige Dienststelle für Märkte
(Servicio de Mercados)
Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.cat

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Der Antragsteller muss die Rechtsfähigkeit besitzen, Verträge abzuschliessen und von keinem Verbot, keiner Beschränkung oder rechtlichen Unvereinbarkeit betroffen sein, die in den Vorschriften für die verwaltungstechnischen Vertragsabwicklungen erläutert werden (Art. 60 der Verordnung zur Regelung von Marktdienstleistungen).

Entscheidungsinstanz

Zuständige Dienststelle für Märkte
(Servicio de Mercados)
Plaza del Olivar, 4 (innerhalb der Markthalle), 1. Etage
Tel: 971 71 94 07
Fax: 971 72 43 93
E-Mail: mercats@palma.cat

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
Bemerkungen

Die ausgemessenen Längenmeter der Fassade des Verkaufsstands oder des Dienstleistungsstands bestimmen die fällige Gebühr. Sollte sich ein Stand auf einer Ecke befinden so werden die Seiten des Winkels, die die Ecke bilden, ebenfalls mitgerechnet.

Weitere Informationen

Wann werde ich über mein Bewertungsergebnis und meine Rankingposition informiert? Die Liste wird im Februar des darauffolgenden Jahres veröffentlicht, auch wenn diese am 31. Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, in Kraft tritt.
 
Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zuweisung eines Verkaufsstandes auf den jeweiligen Märkten:
 
Der Antrag auf Zuweisung eines Verkaufsstandes auf dem jeweiligen Markt kann alle zwei Jahre zwischen dem 1. und dem 30. September gestellt werden, ab dem Jahr gerechnet, in dem die erste Ausschreibung stattgefunden hat, d.h. im Jahr 1995, somit in jedem ungeraden Jahr. 

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
17 Mai 2023

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat