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Anzeigen in Konsumangelegenheiten - OMIC

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann eine solche Beschwerde einlegen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Beschwerde- oder Anzeigenformular.
  • Dokument als Nachweis für die existierende Handelsbeziehung  (Kostenvoranschlag, Beleg, Rechnung...).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Die Unterlagen können beim städtischen Verbraucherinformationsbüro (Oficina Municipal de Información al Consumidor, OMIC) eingereicht werden:

OMIC
Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss).
Palma
 
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 26/1984 vom 19. Juli. Allgemeines Gesetz zum Verbraucherschutz.
  • Ley 7/2014, de 23 de julio, de protección de las personas consumidoras y usuarias de las Islas Baleares (BOIB núm. 103, de 31 de julio de 2014)
  • Rechtliche Sonderregelung je nach Anfrage.
Wer bearbeitet den Antrag?

Städtisches Verbraucherinformationsbüro
(Oficina Municipal de Información al Consumidor)
Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss).
Tel.: 971 72 46 50. 
Fax: 971 72 02 70
E-Mail: omic@palma.es
Webseite: http://omic.palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Das Gesuch auf Einleitung des Verfahrens (Anzeige) kann entweder von einer natürlichen oder juristischen Person vorgebracht werden. Juristische Personen könnn nur dann ein solches Verfahren einleiten wenn es sich hierbei um gemeinnützige Körperschaften handelt: Nichtregierungsorganisationen, usw...). Der Anzeigenerstatter muss der Endverbraucher der betroffenen Ware oder Dienstleistung sein. Mindestens eine der Parteien der Handelsbeziehung, welche Gegenstand der Anzeige ist (d.h. entweder der betroffene Bürger oder das Unternehmen, welches die Ware oder Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat), muss in Palma gemeldet sein oder seinen Geschäftssitz in Palma haben. Dies wird dem OMIC (Städtisches Verbraucherinformationsbüro) bei der Kenntnisnahme und Zustellung der Anzeige an die zuständige Behörde behilflich sein.
 

Entscheidungsinstanz

Städtisches Verbraucherinformationsbüro
(Oficina Municipal de Información al Consumidor)
Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss).
Tel.: 971 72 46 50. 
Fax: 971 72 02 70
E-Mail: omic@palma.es
Webseite: http://omic.palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
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24 Februar 2022

Presencial Persönlich


Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat