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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann eine solche Beschwerde einlegen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Die Unterlagen können beim städtischen Verbraucherinformationsbüro (Oficina Municipal de Información al Consumidor, OMIC) eingereicht werden: OMIC Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss). Palma |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Städtisches Verbraucherinformationsbüro |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Das Gesuch auf Einleitung des Verfahrens (Anzeige) kann entweder von einer natürlichen oder juristischen Person vorgebracht werden. Juristische Personen könnn nur dann ein solches Verfahren einleiten wenn es sich hierbei um gemeinnützige Körperschaften handelt: Nichtregierungsorganisationen, usw...). Der Anzeigenerstatter muss der Endverbraucher der betroffenen Ware oder Dienstleistung sein. Mindestens eine der Parteien der Handelsbeziehung, welche Gegenstand der Anzeige ist (d.h. entweder der betroffene Bürger oder das Unternehmen, welches die Ware oder Dienstleistung zur Verfügung gestellt hat), muss in Palma gemeldet sein oder seinen Geschäftssitz in Palma haben. Dies wird dem OMIC (Städtisches Verbraucherinformationsbüro) bei der Kenntnisnahme und Zustellung der Anzeige an die zuständige Behörde behilflich sein. |
Entscheidungsinstanz | Städtisches Verbraucherinformationsbüro |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat