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Reklamationen hinsichtlich Konsumangelegenheiten - OMIC

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diese Beschwerde einreichen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes Formular zur Meldung einer Beantstandung, zur Erstattung einer Anzeige oder Meldung einer Beschwerde.
  • Nachweis der Handelsbeziehung (Kostenvoranschlag, Ticket, Rechnung...).
  • Nachweis über die gesetzliche Vertretung, sollte dies zutreffen.
  • Nachweis darüber, dass der Antragsteller der Endverbraucher ist (z.B. eine Rechnung, die auf den Namen des Antragstellers ausgestellt wurde).
  • Sollte es erforderlich sein können weitere Dokumente, die als Nachweis über die Handelsbeziehung dienen, angefordert werden.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Städtische Verbraucherinformationszentrale OMIC (Oficina Municipal de Información al Consumidor).
Plaza del Olivar, 4 (bajos). Palma.
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate
Gesetzliche Regelung
  •  Gesetz 26/1984 vom 19. Juli. Allgemeines Verbraucherschutzgesetz.
  • Ley 7/2014, de 23 de julio, de protección de las personas consumidoras y usuarias de las Islas Baleares (BOIB núm. 103, de 31 de julio de 2014)
  • Sondervorschriften, je nach Fall.
  • Wer bearbeitet den Antrag?

    Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC)
    (Oficina Municipal de Información al Consumidor - OMIC)
    Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss)
    Tel.: 971 72 46 50
    Fax: 971 72 02 70
    E-Mail:omic@palma.es
    Web: http://omic.palma.es
     

    Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
    Anforderungen

    Die Beschwerde kann von einer natürlichen Person oder von einer juristischen Person, die Endverbraucher der Ware oder der Dienstleistung ist, eingereicht werden (juristische Personen können keine Beschwerde einreichen, sollten sie eine gemeinnützige Körperschaft sein, wie beispielsweise eine Nichtregierungsorganisation, etc.).
    Damit die OMIC für die Reklamation zuständig ist, muss zumindest eine der Parteien der Handelsbeziehung, die von der Beschwerde betroffen ist (d.h. der betroffene Bürger oder das Unternehmen, welches die Ware oder die Dienstleistung zur Verfügung stellt), in Palma gemeldet sein oder seinen Geschäftssitz in Palma haben.

    Entscheidungsinstanz

    Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC)
    (Oficina Municipal de Información al Consumidor - OMIC)
    Plaza del Olivar, 4 (Erdgeschoss)
    Tel.: 971 72 46 50
    Fax: 971 72 02 70
    E-Mail:omic@palma.es
    Web: http://omic.palma.es
     

    Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
    Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
    Weitere Informationen

    Ich möchte eine Reklamation bzgl. einer Anschaffung machen, die ich in Palma getätigt habe, aber ich wohne nicht in Palma, sondern in einer anderen Gemeinde. Kann ich meine Reklamation bei der Städtischen Verbraucherinformationszentrale OMIC in Palma einreichen?

    Ja. Damit die OMIC für den Fall zuständig ist, muss lediglich eine der Parteien der Handelsbeziehung in Palma leben oder seinen Geschäftssitz in der Gemeinde haben.

    DOKUMENTEN-DOWNLOAD
    24 Februar 2022

    Presencial Persönlich


    Ajuntament de Palma
    Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
    Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
    E-Mail: ajuntament@palma.cat