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Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diese Beschwerde einreichen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Städtische Verbraucherinformationszentrale OMIC (Oficina Municipal de Información al Consumidor). Plaza del Olivar, 4 (bajos). Palma. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate |
Gesetzliche Regelung | |
Wer bearbeitet den Antrag? | Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC) |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Die Beschwerde kann von einer natürlichen Person oder von einer juristischen Person, die Endverbraucher der Ware oder der Dienstleistung ist, eingereicht werden (juristische Personen können keine Beschwerde einreichen, sollten sie eine gemeinnützige Körperschaft sein, wie beispielsweise eine Nichtregierungsorganisation, etc.). |
Entscheidungsinstanz | Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC) |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Weitere Informationen | Ich möchte eine Reklamation bzgl. einer Anschaffung machen, die ich in Palma getätigt habe, aber ich wohne nicht in Palma, sondern in einer anderen Gemeinde. Kann ich meine Reklamation bei der Städtischen Verbraucherinformationszentrale OMIC in Palma einreichen? Ja. Damit die OMIC für den Fall zuständig ist, muss lediglich eine der Parteien der Handelsbeziehung in Palma leben oder seinen Geschäftssitz in der Gemeinde haben. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat