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Beschwerden hinsichtlich Konsumangelegenheiten - OMIC

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diese Beschwerde einreichen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes Formular zur Meldung einer Beantstandung, zur Erstattung einer Anzeige oder Meldung einer Beschwerde.
  • Nachweis der Handelsbeziehung (Kostenvoranschlag, Ticket, Rechnung...).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Städtische Verbraucherinformationszentrale OMIC (Oficina Municipal de Información al Consumidor).
Plaza del Olivar, s/n (Erdgeschoss). Palma.
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 2 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 26/1984 vom 19. Juli. Allgemeines Verbraucherschutzgesetz.
  • Ley 7/2014, de 23 de julio, de protección de las personas consumidoras y usuarias de las Islas Baleares (BOIB núm. 103, de 31 de julio de 2014)
  • Sondervorschriften, je nach Fall.
Wer bearbeitet den Antrag?

Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC)
(Oficina Municipal de Información al Consumidor - OMIC)
Plaza del Olivar, 4
Tel.: 971 72 46 50
Fax: 971 72 02 70
E-Mail:omic@palma.es
Web: http://omic.palma.es

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Die Beschwerde kann von einer natürlichen Person oder von einer juristischen Person, die Endverbraucher der Ware oder der Dienstleistung ist, eingereicht werden (juristische Personen können keine Beschwerde einreichen, sollten sie eine gemeinnützige Körperschaft sein, wie beispielsweise eine Nichtregierungsorganisation, etc.).
Damit die OMIC für die Beschwerde zuständig ist, muss zumindest eine der Parteien der Handelsbeziehung, die von der Beschwerde betroffen ist (d.h. der betroffene Bürger oder das Unternehmen, welches die Ware oder die Dienstleistung zur Verfügung stellt), in Palma gemeldet sein oder seinen Geschäftssitz in Palma haben.

Entscheidungsinstanz

Städtische Verbraucherinformationszentrale (OMIC)
(Oficina Municipal de Información al Consumidor - OMIC)
Plaza del Olivar, 4
Tel.: 971 72 46 50
Fax: 971 72 02 70
E-Mail:omic@palma.es
Web: http://omic.palma.es

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Weitere Informationen

Ich möchte eine Beschwerde bzgl. einer Anschaffung machen, die ich in Palma getätigt habe, ich wohne jedoch nicht in Palma sondern in einer anderen Gemeinde. Kann ich meine Beschwerde bei der Städtischen Verbraucherinformationszentrale OMIC in Palma einreichen?

Ja. Damit die OMIC für den Fall zuständig ist, muss lediglich eine der Parteien der Handelsbeziehung in Palma leben oder seinen Geschäftssitz in der Gemeinde haben.

 

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24 Februar 2022

Presencial Persönlich


Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat