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Vermögenshaftung

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Antragsformular.
  • Unterlagen als Nachweis über den Tatbestand, der zur  Anzeige des Antragstellers gegen das Rathaus geführt hat (je nach Fall).
  • Unterlagen, die zur Aufklärung des Tatbestandes beitragen, falls zutreffend. 
     
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden 
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 6 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Gesetz 6/2000 vom 31. Mai zur Abänderung von Gesetz 5/1993 vom 15. Juni über den Beirat der Baleareninseln.
  • Königliches Dekret 429/1993 vom 26. März, wodurch die Verordnung über die öffentlichen Verwaltungsverfahren mit Hinblick auf die Vermögenshaftung verabschiedet wird.
     
Wer bearbeitet den Antrag?

Rechtsabteilung
(Servicios Jurídicos).
Plaza Santa Eulalia, 9 (2. Etage).
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Den Antrag kann jede Person stellen, die laut Gesetz ein berechtigtes Interesse hat (Artikel 31 von Gesetz 30/1992) :

a) Anspruchsberechtigte oder Personen, die ein individuelles oder berechtigtes kollektives Interesse haben.

b) Jene Personen, die vor Beginn des Verfahrens bereits Inhaber von Rechten sind, die von dem getroffenen Beschluss betroffen sein könnten

c) Jene Personen, deren rechtliche Interessen, seien sie individueller oder kollektiver Natur, von dem getroffenen Beschluss betroffen sein könnten und die im Rahmen des Verfahrens persönlich erschienen sind, bevor der endgültige Beschluss gefällt wurde.

Entscheidungsinstanz

Rechtsabteilung
(Servicios Jurídicos).
Plaza Santa Eulalia, 9 (2. Etage).
Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgewiesen
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage.
Weitere Informationen In welchen Fällen kann ich ein solches Verfahren einleiten? Sobald ein Schaden entstanden ist und der Verantwortliche des Schadens das Rathaus von Palma sein könnte.
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
13 Juli 2021

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat