Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 6 monate |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Rechtsabteilung |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Den Antrag kann jede Person stellen, die laut Gesetz ein berechtigtes Interesse hat (Artikel 31 von Gesetz 30/1992) : a) Anspruchsberechtigte oder Personen, die ein individuelles oder berechtigtes kollektives Interesse haben. b) Jene Personen, die vor Beginn des Verfahrens bereits Inhaber von Rechten sind, die von dem getroffenen Beschluss betroffen sein könnten c) Jene Personen, deren rechtliche Interessen, seien sie individueller oder kollektiver Natur, von dem getroffenen Beschluss betroffen sein könnten und die im Rahmen des Verfahrens persönlich erschienen sind, bevor der endgültige Beschluss gefällt wurde. |
Entscheidungsinstanz | Rechtsabteilung |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgewiesen |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Ressource | Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage. |
Weitere Informationen | In welchen Fällen kann ich ein solches Verfahren einleiten? Sobald ein Schaden entstanden ist und der Verantwortliche des Schadens das Rathaus von Palma sein könnte. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat