Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen. |
Einzureichende Unterlagen | |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 1 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | |
Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Sollte der Antragsteller ein Unternehmen oder ein Verein sein, so muss der Antrag durch den Stellvertreter gestellt werden. |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgeschätzt |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde |
Weitere Informationen | Was kann ich unternehmen, sollte das Rathaus nicht antworten? |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat