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Rückerstattung des Garantiescheins im Rahmen von Bauverfahren

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Ausgefülltes Antragsformular.
  • Kopie des eingereichten Garantiescheins (nicht zwingend erforderlich).
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
  • Allgemeine städtebauliche Vorschriften.
Wer bearbeitet den Antrag?

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antrag kann von dem Eigentümer der Baugenehmigung oder von seinem Stellvertreter gestellt werden. Ebenso kann der Antrag  vom Bauträger gestellt werden.
Entscheidungsinstanz

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Ressource Abhilfegesuch und verwaltungsgerichtliche Klage
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
3 September 2018

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat