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Verlängerung einer Genehmigung für grössere Bauvorhaben

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefülltes allgemeines Standardformular zur Antragstellung, wenn es sich um den ersten, zweiten, usw. Antrag auf Verlängerung dreht.
  • Ab dem zweiten Antrag auf Baugenehmigungsverlängerung muss im Antragsformular der Kostenvoranschlag der noch ausstehenden Baumassnahmen angegeben werden. Ausserdem muss eine Bescheinigung des Architekten beigefügt werden, auf dem dieser ausstehende Betrag erscheint.  
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Gebühr für die Ausstellung einer Baugenehmigung bei zweiter Antragsverlängerung und folgende. 
  • Die Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt.
  • Die Gebühr wird ab der zweiten beantragten Baugenehmigungsverlängerung bezahlt und der Betrag richtet sich nach dem Konzept 312-00
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren.
  • Art. 8 von Gesetz 10/1990 vom 23. Oktober zum Raumordnungswesen des CAIB (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 141 vom 17. November 1990).
Wer bearbeitet den Antrag?

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00  (Zentrale)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss Inhaber der Baugenehmigung sein, gesetzlicher Vertreter des Inhabers der Baugenehmigung oder der Bauträger selbst.
Entscheidungsinstanz

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00  (Zentrale)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Ressource Förmliche Beschwerde
Weitere Informationen

Läuft die Baugenehmigung automatisch ab?
Nein, sie muss ausdrücklich vom Rathaus als abgelaufen erklärt werden. Bis diese Erklärung seitens des Rathauses nicht erfolgt ist, kann die Verlängerung der Baugenehmigung nicht beantragt werden.

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
3 September 2018

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat