Startseite -> Rathausvollversammlung
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität |
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Gesetzliche Regelung |
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Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Der Antragsteller muss Inhaber der Baugenehmigung sein, gesetzlicher Vertreter des Inhabers der Baugenehmigung oder der Bauträger selbst. |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgeschätzt |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde |
Weitere Informationen | Läuft die Baugenehmigung automatisch ab? |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
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