Wer kann den Antrag stellen? | Jede Person kann den Antrag stellen. |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen: |
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr für die Ausstellung von öffentlichen Urkunden seitens der Verwaltung laut der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres. |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Bei abgeschlossenen Verfahren (denen bereits eine Lizenz bewilligt wurde) kann jede Person die dazugehörigen Bescheinigungen und Kopien von Dokumenten anfordern. Ausgenommen hiervon sind Privatwohnungen. Hierfür ist das Einverständnis des Eigentümers der Immobilie, eine Genehmigung oder eine richterliche Verfügung erforderlich. Bei Verfahren, die noch in Bearbeitung sind, erhalten nur betroffene Parteien Zugang zu diesen Unterlagen. |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ressource | Förmliche Beschwerde |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat