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Antrag auf Ausstellung von Bescheinigungen und Kopien von Dokumenten im Rahmen von Bauverfahren

Wer kann den Antrag stellen? Jede Person kann den Antrag stellen.
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:
 
- Ausgefülltes Antragsformular
- Dokumente als Nachweis über die Rechtsstellung der Person, die Zugang zu diesen Unterlagen erhalten möchte. 

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Gebühr für die Ausstellung von öffentlichen Urkunden seitens der Verwaltung laut der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres.
Der Betrag der Gebühr kann unterschiedlich ausfallen, je nach Art des Antrags (je nach Anzahl oder Art der Seiten, der Anzahl der beantragten Kopien, Art der Dokumente, sollten diese Dokumente z.B.  Pläne oder Skizzen sein, etc)  

Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
Wer bearbeitet den Antrag?

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Bei abgeschlossenen Verfahren (denen bereits eine Lizenz bewilligt wurde) kann jede Person die dazugehörigen Bescheinigungen und Kopien von Dokumenten anfordern. Ausgenommen hiervon sind Privatwohnungen. Hierfür ist das Einverständnis des Eigentümers der Immobilie, eine Genehmigung oder eine richterliche Verfügung erforderlich.

Bei Verfahren, die noch in Bearbeitung sind, erhalten nur betroffene Parteien Zugang zu diesen Unterlagen. 

 

Entscheidungsinstanz

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ressource Förmliche Beschwerde
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
3 September 2018

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat