Startseite -> Formalitäten und Verfahren ohne elektronische Signatur
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann diesen Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen |
|
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Anforderungen: Der Antragsteller muss eine beteiligte Partei im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren sein. |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Wird abgeschätzt |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde |
Weitere Informationen | Worin liegt der Vorteil, als 'beteiligte Partei' im Rahmen eines Verfahrens für die Gewährung einer Baugenehmigung geführt zu werden? Als beteiligte Partei werden Sie über jegliche Beschlüsse, die mit der Gewährung der Baugenehmigung verbunden sind, informiert. Ebenfalls können Sie als beteiligte Partei eine Kopie aller verfahrensleitenden Verfügungen (technische Berichte, etc), die mit dem Verfahren im Zusammenhang stehen, beantragen. |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat