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Anerkennung eines Dritten als beteiligte Partei im Rahmen von Bauverfahren.

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann diesen Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen
  • Allgemeines Antragsformular
  • Unterlagen zur Bestätigung des Status des Interessenten.
Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gesetzliche Regelung
  • Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren
Wer bearbeitet den Antrag?

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Anforderungen: Der Antragsteller muss eine beteiligte Partei im Sinne des Artikels 31 von Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das gemeinsame Verwaltungsverfahren sein.
Entscheidungsinstanz

Bauamt und Dienststelle für Bauqualität
(Departamento de Obras y Calidad de la Edificación)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale)

Auswirkungen der Nichtbescheidung Wird abgeschätzt
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Ressource Förmliche Beschwerde
Weitere Informationen Worin liegt der Vorteil, als 'beteiligte Partei' im Rahmen eines Verfahrens für die Gewährung einer Baugenehmigung geführt zu werden?
Als beteiligte Partei werden Sie über jegliche Beschlüsse, die mit der Gewährung der Baugenehmigung verbunden sind, informiert. Ebenfalls können Sie als beteiligte Partei eine Kopie aller verfahrensleitenden Verfügungen (technische Berichte, etc), die mit dem Verfahren im Zusammenhang stehen, beantragen.
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
3 September 2018

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat