Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von jeder Person gestellt werden |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
|
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Jede Person kann den Antrag stellen |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde. |
Weitere Informationen | Sollte ich eine positive Antwort der technischen Abteilung des 'Centro Histórico' (zuständige Behörde für Bauvorhaben in der Altstadt) erhalten, ist das Rathaus dazu verpflichtet, mir die beantragte Baugenehmigung zu gewähren? Nein, da der Beschluss der Behörde 'Centro Histórico' nicht bindend ist. Somit bedeutet eine positive Nachricht seitens der Behörde 'Centro Histórico' nicht die Gewährung einer Baugenehmigung. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat