Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen: natürliche Personen, juristische Personen, Verbände, etc. |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
|
Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden. |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr für die Baugenehmigung und Steuer auf Bautätigkeiten (Erbauung, Installationen und Bauvorhaben, kurz ICO).
|
Gesetzliche Regelung |
|
Wer bearbeitet den Antrag? | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Sollte der Antragsteller ein Unternehmen oder eine Vereinigung sein, so muss der Antrag durch den Stellvertreter gestellt werden. |
Entscheidungsinstanz | Bauamt und Dienststelle für Bauqualität |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Ressource | Förmliche Beschwerde. |
Weitere Informationen | Dieses Verfahren umfasst grössere Bauvorhaben bei Neubauten, Renovierungen oder Anbauten, Abrissarbeiten oder Umbauten. Sollte der Antragsteller keine Antwort von der Verwaltung erhalten (Nichtbescheidung), so kann er eine Bescheinigung als Nachweis über die Erteilung der Baugenehmigung durch Nichtbescheidung (Schweigen der Verwaltung) beantragen. Unbeschadet der Bestimmungen der gebietsbezogenen Verordnung wird kein Antrag auf Baugenehmigung durch Nichtbescheidung bewilligt, dessen Inhalt gegen die gesetzlichen Vorschriften verstösst oder sich auf die Nutzung lokalen öffentlichen Staatseigentums bezieht. Was kann ich tun um mehr über den Stand meines Antrags zu erfahren? Bitte kontaktieren Sie das Bauamt und die Dienststelle für Bauqualität (Departamento de Obras y Calidad de la Edificación). Siehe bitte hierfür die Kontaktdaten ein. |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat