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Antrag eines Parkausweises für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wer kann den Antrag stellen? Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden
Wann ist das Verfahren einzuleiten? Geöffnet montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Einzureichende Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens:

  • Original und Fotokopie des Ausweises (DNI)
  • Zwei identische Passfotos (keine Fotokopien)
  • Original und Fotokopie der Behinderungsbescheinigung
  • Original und Fotokopie der Bescheinigung, in der die ernsthaften Mobilitätsprobleme attestiert sind 
  • Original und Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung (Residencia). Nur erforderlich bei ausländischen Bürgern

Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:

  • ERNEUERUNG DES PARKAUSWEISES:
    Ob das Zertifikat von schweren Gehbehinderung, von der Abteilung für Soziale Dienste ausgegeben, wird vorläufigen und endgültigen Zertifizierung müssen in die gleiche Oberleitung verlängert werden, und nehmen Sie renoviert, zusammen mit dem Zertifikat des rechtlichen Status der Behinderung, zwei identische Passfotos und aktualisiert, Ausweis-Effekt und alt.
  • ABMELDUNG:
    Bei Versterben des Karteninhabers oder bei Adressenänderung bzw. Umzug in eine andere Gemeinde muss der Parkausweis bei unserem Büro oder bei jedem beliebigen Bürgerbüro (Meldestelle) zurückgegeben werden. 
Wo kann der Antrag gestellt werden?
  • Interne und Information Management Section
    C/ Son Dameto, 1, Erdgeschoss.
    Gebäude der Lokalpolizei  

     
Gesetzliche Regelung Dekret 110/2010 vom 15. Oktober, wodurch die Verordnung zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Beseitigung architektonischer Barrieren verabschiedet wird, Art. 34 (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 157 Ext, vom 29. Oktober 2010).
Wer bearbeitet den Antrag?

Interne und Information Management
C/ Son Dameto, Nr. 1, Erdgeschoss
Gebäude der Lokalpolizei
Tel.: 971 22 55 00 (Anschluss 1793)
E-Mail: gestiopolicial@pol.palma.cat
 
 

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen

Jede natürliche, behinderte Person mit einer Bescheinigung, in der die ernsthaften  Mobilitätsprobleme attestiert sind (mindestens 7 Punkte) kann diesen Antrag stellen. Diese Bescheinigung muss von der Generaldirektion für Sozialdienste (Dirección General de Servicios Sociales) ausgestellt worden sein (C/ Joan Crespí, Nr. 11, Tel.: 971 178 991)

Entscheidungsinstanz

Interne und Information Management
C/ Son Dameto, Nr. 1, Erdgeschoss
Gebäude der Lokalpolizei
Tel.: 971 22 55 00 (Anschluss 1793)
E-Mail: gestiopolicial@pol.palma.cat
 
 

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet das Verfahren
Weitere Informationen

Wieviele Parkausweise können pro Person mit  eingeschränkter Mobilität ausgestellt werden? 
Es wird nur ein Parkausweis pro Person mit ernsthafter eingeschränkter Mobilität ausgestellt.
  
Wo wird diese Genehmigung beantragt? Im Gebäude der Lokalpolizei (C/ Son Dameto, Nr. 1, Erdgeschoss), bei der Dienststelle für interne Angelegenheiten. Es ist ein Parkplatz für Personen mit eingeschränkter Mobilität am Gebäudeeingang vorhanden. Bei Vorlage der gesamten Unterlagen und Erfüllung der erforderlichen Bestimmungen wird der Parkausweis sofort ausgestellt 
 
Gültigkeit: Der Parkausweis ist 5 Jahre gültig oder wird für die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung über ernsthafte Mobilitätseinschränkungen ausgestellt.

21 Februar 2022

Ajuntament de Palma
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Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
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