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Wer kann den Antrag stellen? | Der Antrag kann von einer natürlichen Person gestellt werden |
Wann ist das Verfahren einzuleiten? | Geöffnet montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
Einzureichende Unterlagen | Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens:
Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? |
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Gesetzliche Regelung | Dekret 110/2010 vom 15. Oktober, wodurch die Verordnung zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Beseitigung architektonischer Barrieren verabschiedet wird, Art. 34 (Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 157 Ext, vom 29. Oktober 2010). |
Wer bearbeitet den Antrag? | Interne und Information Management |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Jede natürliche, behinderte Person mit einer Bescheinigung, in der die ernsthaften Mobilitätsprobleme attestiert sind (mindestens 7 Punkte) kann diesen Antrag stellen. Diese Bescheinigung muss von der Generaldirektion für Sozialdienste (Dirección General de Servicios Sociales) ausgestellt worden sein (C/ Joan Crespí, Nr. 11, Tel.: 971 178 991) |
Entscheidungsinstanz | Interne und Information Management |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet das Verfahren |
Weitere Informationen | Wieviele Parkausweise können pro Person mit eingeschränkter Mobilität ausgestellt werden? |
Ajuntament de Palma
Platz
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat