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Antrag auf Genehmigung einer Waffenbesitzkarte 4. Kategorie (Luftgewehr) - Waffenbesitzkarte

Beschreibung Antrag auf Genehmigung einer Waffenbesitzkarte 4. Kategorie (Luftgewehr)
Wer kann den Antrag stellen? Natürliche Person
Einzureichende Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zu Beginn des Verfahrens:

  • Ausgefülltes, allgemeines Antragsformular
  • Beglaubigte Ausweiskopie (DNI) des Antragstellers
  • Beglaubigte Fotokopie des Dokuments, welches den Erwerb der Waffe nachweist (Rechnung, Kaufvertrag, Schenkung, etc.)
  • Fotokopie des Ausweises (DNI) des Verkäufers oder ehemaligen Eigentümers (bei Verkauf, Schenkung, etc.)

Die Gebühr ist in der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern des laufenden Jahres festgelegt (Gebührenmarke der Gemeinde).

Erforderliche Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens:
   
- VERLÄNGERUNG: Sollten keine Änderungen stattgefunden haben, ist bei zeitlich begrenzten Genehmigungen die abgelaufene Lizenz einzureichen. Eine neue Lizenz wird dann ausgestellt. 

- ABMELDUNG: Der Lizenzhalter muss die Lizenz und das Gewehr zurückgeben.

Wo kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden
Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Konzept 310-00, Gebühr 16.
Die Gebühr ist bei Einrichung des Antrags beim UIAP Bürgerbüro zu entrichten.


Der Antragsteller muss nur den Betrag einer Gebührenmarke zahlen, sollte ein einziger Antrag für alle Waffen (bis max. 6) gestellt werden. Dafür müssen alle Waffen, die Gegenstand des Antrags sind, der gleichen Kategorie angehören und auf die gleiche Person angemeldet sein.

Gesetzliche Regelung Königliches Dekret 137/93 vom 29. Januar, wodurch das Waffengesetz (Art. 3 und 105) verabschiedet wird.
Gesetz 30/1992 vom 26. November über den gesetzlichen Rahmen für öffentliche Einrichtungen und das Gemeinsame Verwaltungsverfahren (Art. 42.2 und 43.3)
Wer bearbeitet den Antrag?

Abteilung für allgemeine Angelegenheiten
(Sección de Asuntos Generales)
Gebäude der Lokalpolizei
Av. San Fernando (Ecke C/ Son Dameto).
Tel.: 971 22 55 50
Fax. 971 73 04 24

E-Mail: gestiopolicial@pol.palma.cat

Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Der Antragsteller muss in Palma gemeldet sein
Entscheidungsinstanz

Abteilung für allgemeine Angelegenheiten
(Sección de Asuntos Generales)
Gebäude der Lokalpolizei
Av. San Fernando (Ecke C/ Son Dameto).
Tel.: 971 22 55 50
Fax. 971 73 04 24

E-Mail: gestiopolicial@pol.palma.cat

Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Es kann Einspruch erhoben werden
Weitere Informationen

Wo kann ich den Antrag auf eine Waffenlizenz stellen? Bei jedem beliebigen UIAP Bürgerbüro (Meldestelle)

Für wieviele Waffen darf ich eine Lizenz beantragen und für welchen Zeitraum wird die Lizenz ausgestellt?

Für Waffen der Kategorie 4.1 (halbautomatische Schusswaffen und Repetierwaffen): Die Lizenz kann für bis zu 6 Waffen beantragt werden und wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ausgestellt.

Für Waffen der Kategorie 4.2 (Einzelschuss): Die Lizenz kann für eine unbegrenzte Zahl von Waffen beantragt werden und wird für eine unbefristete Zeit ausgestellt.  
 
Wo wird die Lizenz ausgehändigt?
Bei der Abteilung für allgemeine Angelegenheiten.

24 Februar 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat