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Freiwillige Verzichtserklärung auf ein Fahrzeug durch Abstellen auf der öffentlichen Strasse oder Abgabe bei der städtischen KFZ-Deponie, für dessen anschliessende Verschrottung und endgültige Abmeldung.

Beschreibung
Freiwillige Verzichtserklärung auf ein Fahrzeug durch Abstellen auf der öffentlichen Strasse oder Abgabe bei der städtischen KFZ-Deponie, für dessen anschliessende Verschrottung und endgültige Abmeldung.
Wer kann den Antrag stellen? Der Eigentümer des Fahrzeugs.
Einzureichende Unterlagen
  • Ausgefüllte Verzichtserklärung
  • Fotokopie des Personalausweises (DNI) (bei natürlichen Personen)
  • Fotokopie der Gründungsurkunde (bei juristischen Personen)
  • Original der Zulassung
     
Wo kann der Antrag gestellt werden?
  • Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden oder
  • Bei jeder Dienststelle der Lokalpolizei
     
Gebühr und Zahlungsmodalität
  • Fahrzeuge die auf öffentlichen Ebenen geparkt sind: 50% der Einziehungsgebühr (Ausführungsverordnung des Rathauses von Palma für Steuern)
  • Fahrzeuge in der KFZ-Deponie: Einziehungsgebühr + Gebühr für 15 Tage Aufbewahrung (Ausführungsverordnung des Rathauses von Palma für Steuern)

Die Gebühr ist zu entrichten, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs die an seine Heimatadresse geschickte Zahlungsaufforderung erhält, nachdem das Verfahren abgeschlossen wurde.  

Gesetzliche Regelung
  • Gemeindesatzung über die Verkehrsregelung, veröffentlicht im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 80 vom 5. Juli 2001, abgeändert durch Beschluss der Vollversammlung des Rathauses von Palma am 26. September 2002 und im Amtsblatt der Balearen BOIB Nr. 126 vom 19. Oktober 2002 veröffentlicht.
  • Königliche Gesetzesverordnung 339/90 vom 2. März wodurch der Inhalt des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet wird. 
  • Gesetz 10/1998 vom 21. April über Abfall, abgeändert durch Gesetz 16/2002 vom 1. Juli zur Vorbeugung und Kontrolle der Umweltverschmutzung.
  • Königliches Dekret 1383/2002 vom 20. Dezember über die Entsorgung von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer.
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Das Fahrzeug muss innerhalb der Gemeinde Palmas geparkt sein oder sich bei einer der städtischen KFZ-Deponien befinden.
Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Der Beschluss beendet nicht das Verfahren
Bemerkungen

Weitere Informationen

Bei einem Fahrzeug das auf der Strasse geparkt ist, muss der Antragsteller die exakte Standortadresse  des geparkten Fahrzeugs auf dem Verzichtformular angeben (Strasse und Hausnummer), damit der Abschleppdienst das Fahrzeug finden und abschleppen kann.

Das Rathaus kümmert sich um die Dekontaminierung und Vernichtung des Fahrzeugs und wird die Abmeldung bei der Zulassungsstelle abwickeln.

Sollte das Fahrzeug beschlagnahmt worden sein, wird die Zulassungsstelle die Abmeldung nicht vornehmen.

Der Verzicht auf das Fahrzeug wird in keinem Fall die Aufhebung von Schulden, Beschlagnahme o.ä. bewirken, die auf dem Fahrzeug lasten mögen. Diese bleiben weiterhin bestehen und müssen vom Eigentümer beglichen werden.

Sollte das Fahrzeug innerhalb der Gemeinde Palmas geparkt sein, auch wenn es in einer anderen Gemeinde gemeldet ist, kann es die Kampagne zum freiwilligen Verzicht des Fahrzeuges in Anspruch nehmen.
 

DOKUMENTEN-DOWNLOAD
19 Februar 2014

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat