Beschreibung | Freiwillige Verzichtserklärung auf ein Fahrzeug durch Abstellen auf der öffentlichen Strasse oder Abgabe bei der städtischen KFZ-Deponie, für dessen anschliessende Verschrottung und endgültige Abmeldung. |
Wer kann den Antrag stellen? | Der Eigentümer des Fahrzeugs. |
Einzureichende Unterlagen |
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Wo kann der Antrag gestellt werden? |
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Gebühr und Zahlungsmodalität |
Die Gebühr ist zu entrichten, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs die an seine Heimatadresse geschickte Zahlungsaufforderung erhält, nachdem das Verfahren abgeschlossen wurde. |
Gesetzliche Regelung |
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Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Das Fahrzeug muss innerhalb der Gemeinde Palmas geparkt sein oder sich bei einer der städtischen KFZ-Deponien befinden. |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Der Beschluss beendet nicht das Verfahren |
Bemerkungen | |
Weitere Informationen | Bei einem Fahrzeug das auf der Strasse geparkt ist, muss der Antragsteller die exakte Standortadresse des geparkten Fahrzeugs auf dem Verzichtformular angeben (Strasse und Hausnummer), damit der Abschleppdienst das Fahrzeug finden und abschleppen kann. Das Rathaus kümmert sich um die Dekontaminierung und Vernichtung des Fahrzeugs und wird die Abmeldung bei der Zulassungsstelle abwickeln. Sollte das Fahrzeug beschlagnahmt worden sein, wird die Zulassungsstelle die Abmeldung nicht vornehmen. Der Verzicht auf das Fahrzeug wird in keinem Fall die Aufhebung von Schulden, Beschlagnahme o.ä. bewirken, die auf dem Fahrzeug lasten mögen. Diese bleiben weiterhin bestehen und müssen vom Eigentümer beglichen werden. Sollte das Fahrzeug innerhalb der Gemeinde Palmas geparkt sein, auch wenn es in einer anderen Gemeinde gemeldet ist, kann es die Kampagne zum freiwilligen Verzicht des Fahrzeuges in Anspruch nehmen. |
Ajuntament de Palma
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de Santa Eulàlia
9.
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Palma
(Illes Balears)
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