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Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Baurechtswidrigkeiten

Beschreibung

Diese Bescheinigung bestätigt, dass kein Verfahren gegen das Gebäude wegen eines Baurechtsverstoßes eingeleitet wurde.

Wer kann den Antrag stellen? Jeder kann den Antrag stellen
Einzureichende Unterlagen

Es sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Zahlungsbestätigung der Gebühr (2,12 Euro für die städtische Gebührenmarke laut Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern 310) 
  • Katasternummer (Grundbuchauszug oder letzte IBI Rechnung)
  • Lageplan mit genauer Standortangabe und Adresse des Gebäudes (auf dem Flächennutzungsplan von Palma - PGOU)
     
Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden und bei Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit abgeholt werden (s. Kontaktdaten).
 

Frist für die Abwicklung des Verfahrens Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate
Gebühr und Zahlungsmodalität

Gebühr, die von der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt wurde. Konzept 310-00.

Wer bearbeitet den Antrag? Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit
(Departamento de Disciplina i Seguridad de los Edificios)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00  / 971 44 94 42
Art der Verfahrenseinleitung Antrag durch den Betroffenen
Anforderungen Keine bestimmten Anforderungen
Entscheidungsinstanz Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit
(Departamento de Disciplina i Seguridad de los Edificios)
Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage)
07006 Palma
Tel.: 971 22 59 00  / 971 44 94 42
Auswirkungen der Nichtbescheidung Trifft nicht zu
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens Es kann Einspruch erhoben werden
DOKUMENTEN-DOWNLOAD
4 März 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat