Beschreibung | Diese Bescheinigung bestätigt, dass kein Verfahren gegen das Gebäude wegen eines Baurechtsverstoßes eingeleitet wurde. |
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden und bei Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit abgeholt werden (s. Kontaktdaten). |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Gebühr, die von der Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern für das laufende Jahr festgelegt wurde. Konzept 310-00. |
Wer bearbeitet den Antrag? | Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit (Departamento de Disciplina i Seguridad de los Edificios) Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage) 07006 Palma Tel.: 971 22 59 00 / 971 44 94 42 |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Keine bestimmten Anforderungen |
Entscheidungsinstanz | Abteilung für Bauvorschriften und -sicherheit (Departamento de Disciplina i Seguridad de los Edificios) Avda. Gabriel Alomar, 18 (3. Etage) 07006 Palma Tel.: 971 22 59 00 / 971 44 94 42 |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Es kann Einspruch erhoben werden |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat