Beschreibung | Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Alter des Gebäudes, für das der Antrag gestellt wird, mehr als 10 Jahre beträgt. |
Wer kann den Antrag stellen? | Jeder kann den Antrag stellen |
Einzureichende Unterlagen | Es sind folgende Dokumente einzureichen:
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Wo kann der Antrag gestellt werden? | Der Antrag kann bei jedem beliebigen OAC Bürgerbüro (Meldestelle) eingereicht werden |
Frist für die Abwicklung des Verfahrens | Die Frist für die Abwicklung des Verfahrens beträgt 3 monate |
Gebühr und Zahlungsmodalität | Kosten für die städtische Gebührenmarke laut Ausführungsverordnung der Gemeinde für Steuern 310-00 |
Wer bearbeitet den Antrag? | Dienststelle für städtebauliche Organisation und Bauauskunft (Departamento de Organización y Información Urbanística) Avda. Gabriel Alomar, 18 (Erdgeschoss). 07006 Palma. Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale). |
Art der Verfahrenseinleitung | Antrag durch den Betroffenen |
Anforderungen | Keine bestimmten Anforderungen |
Entscheidungsinstanz | Dienststelle für städtebauliche Organisation und Bauauskunft (Departamento de Organización y Información Urbanística) Avda. Gabriel Alomar, 18 (Erdgeschoss). 07006 Palma. Tel.: 971 22 59 00 (Zentrale). |
Auswirkungen der Nichtbescheidung | Trifft nicht zu |
Ausschöpfung des Verwaltungsverfahrens | Nicht bewertet |
Ajuntament de Palma
Plaça
de Santa Eulàlia
9.
07001
Palma
(Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat