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Verordnung 20/2003, vom 28. February - Beseitigung von architektonischen Barrieren

Verordnung 20/2003, vom 28. February genehmigt die Regelung für die Beseitigung von architektonischen Barrieren.

Die Anwendung des Gesetzes 3/1993, vom 4. Mai und der Verordnung 96/1994, vom 27. Juli, mit dem Ziel den Zugang für die Bevölkerung, insbesondere von Behinderten, zu verbessern, sowie die Beseitigung von architektonischen Barrieren, ist eine der höchsten Prioritäten der öffentlichen Verwaltung während den letzten Jahren gewesen.

Die Bevölkerung der Balearen wird kontinuierlich älter. Daher müssen die Zugänge für eine immer höher werdende Bevölkerungsanzahl dringenst verbessert werden. Die praktische Erfahrung hat uns gelehrt, dass die Zeit gekommen ist, das Gesetz und die Verordnung für die Verbesserung der Zugänge, sowie derBeseitigung der architektonischen Barrieren durch eine neue Veröffentlichung zu modifizieren, ohne dabei die angebotenen Dienste, die im Laufe der letzten Jahre berührt wurden, einzuschränken. Weiter werden die Fehler und die Mängel, die in der vorherigen Verordnung festgestellt worden sind, beseitigt.

Um diese Änderung der Verordnung durchzuführen wurden Vorschläge folgender Parteien angehört: des Volkswirtschaftlichen und Sozialen Gemeinderats, des beratenden Gemeinderats, der Vereine für Behinderte Personen sowie Vorschläge von verschiedenen Expertenvereine: Architketen, technische Architekten, Ingenieure, Ingenieure für öffentliche Bauten, Bauunternehmer, Bauträger, etc.

Nach reifer Überlegung der vorhergehenden Berichten des Allgemeinen Technischen Sekretariats, des Volkswirtschaftlichen und Sozialen Gemeinderats, im Einklang mit dem beratenden Gemeinderat, wurde der Vorschlag bedacht und, auf Antrag des Stadtrats für Öffentliche Bauten, Wohnungswesen und Transport, wurde von dem Regierungsrat in seiner Sitzung am 28. Februar 2003 genehmigt.

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