Die Regulierende Verordnung der Bestattungsdienste wurde endgültig von der Vollversammlung am 24. Dezember 1996 genehmigt und wurde im BOCAIB Nummer 18 vom 11.02.97 veröffentlicht. Sie trat am 12. Februar 1997 in Kraft.
Beruhend auf der Änderung des Artikels 13 der Verordnung, welche vom Höheren Gericht der Balearen am 14. April 2000 genehmigt wurde, genehmigte die Vollversammlung des Rathauses ebenfalls diese Änderung am 25. Mai 2000 und veröffentlichte sie im BOCAIB Nummer 81 vom 01.07.00. Sie trat in Kraft am selben Tag ihrer Veröffentlichung.
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