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Verordnung für die Einführung von Haustieren in die städtische Gesellschaft

Die Verordnung für die Einführung von Haustieren in die städtische Gesellschaft wurde am 25. März 2004 endgültig genehmigt. Sie wurde im BOIB Nummer 56 vom 24.04.04 veröffentlicht und trat am selben Tag der Veröffentlichung in Kraft.

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