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Grüner Ausweis (Carnet Verd)

Vorteile: Ermäßigter Tarif für Busfahrkarten des städtischen Transportunternehmens "Empresa Municipal de Transportes" (EMT), mit Ausnahme einiger Dienste.

Gültigkeit: Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 4 Jahre

Bedingungen: Berechtigt sind diejenigen, die in Palma oder in einer der Gemeinden, die dieser Gebührenvereinbarung angeschlossen sind, gemeldet sind: Marratxí und Sant Joan, erfüllung einer der folgenden Bedingungen. Sollten Sie bei einer der vorher genannten Gemeinden gemeldet sein wird die "Carnet Gran" Karte vom jeweiligen Rathaus ausgestellt.

  1. Rentner unter 60 Jahre, deren Altersrente 530€ nicht überschreitet
  2. Behinderte, mit einem Behinderungsgrad von mind. 33%
  3. Ehegatte/Kinder (unter 18 Jahren) von Rentnern/Behinderten
  4. Personen, die die Mindestrente erhalten (RMI)
  5. Personen, die von der öffentlichen Wohlfahrt abhängig sind
  6. Notwendige Dokumente:

Allgemeine Dokumente:
-  Ausweis (DNI)

Besondere Dokumentation:

RENTNER UNTER 60 JAHREN- Bescheinigung des Rentenbetrages. Diese Bescheinigung muss von einer offiziellen Institution ausgestellt werden:
         INSS: c/ Pere Dezcallar i Net, 18
         IBAS: Via Alemanya, 6
- Bei vollständiger, dauerhaften Behinderungsrente, bei Witwen-/Weisenrenten oder bei Renten zu Gunsten Familienangehöriger muss folgendes Dokument vorgelegt werden: letzte Einkommenssteuererklärung (oder, sollte es Anwendung finden, ein negativer Einkommenssteuer-Bescheid) bestätigt vom Finanzamt (C/ Cecilio Metelo, 9). Die Einkommenssteuererklärung sollte ein Einkommen von 7.433 Euro (pro Person) nicht überschreiten. Im Falle einer gemeinschaftlichen Einkommenssteuererklärung sollte das Einkommen 14.866 Euro nicht überschreiten.

BEHINDERTE UNTER 60 JAHREN- Ausweis (DNI)
- Behinderungsbescheinigung, die von der zuständigen Institution ausgestellt wird (IMSERSO, IBAS, INSS). Diese Bescheinigung muss den Behindertengrad ausweisen.
        INSS: c/ Pere Dezcallar i Net, 18
        IBAS: Via Alemanya, 6
- Falls die behinderte Person arbeitet, muss die letzte Gehaltsabrechnung vorgelegt werden.

EHEGATTE/KINDER VON RENTERN/BEHINDERTEN- Familienbuch oder Bescheinigung der Lebensgemeinschaft.
- Letzte Einkommenssteuererklärung (oder, sollte es Anwendung finden, ein negativer Einkommenssteuer-Bescheid) bestätigt vom Finanzamt (C/ Cecilio Metelo, 9). Die Einkommenssteuererklärung sollte ein Einkommen von 8.980 Euro (pro Person) nicht überschreiten. Im Falle einer gemeinschaftlichen Einkommenssteuererklärung sollte das Einkommen 17.959 Euro nicht überschreiten.

BEZIEHER EINER MINDESTRENTE
- Familienbuch oder Bescheinigung über das gemeinschaftliche Leben
- Nachweis über den Bezug einer Mindestrente

PERSONEN, DIE VON DER ÖFFENTLICHEN WOHLFAHRT ABHÄNGIG SIND
Krankenversicherungskarte der IB-Salut für mittellose Personen.

Für weitere Informationen:

Sozialdienststelle Avda Gabriel Alomar i Villalonga, 18, 1

Tel: 971 72.76.11/12   Fax:971 22.59.54

Öffnungszeiten von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr, Montag bis Freitag (Werktage)

11 November 2022

Ajuntament de Palma
Platz de Santa Eulàlia 9. 07001 Palma (Illes Balears)
Telefon: 010 / 971225900 / 630308226
E-Mail: ajuntament@palma.cat